Strictip Madoon
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 10. Juli 2025

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Strictip Madoon GmbH, Maximilianstraße 35, 80539 München (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Photovoltaik, insbesondere Beratung, Planung, Installation und Wartung von Solaranlagen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder enthalten eine bestimmte Annahmefrist.

(2) Die Bestellung des Auftraggebers gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Auftragnehmer kann dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Zugang annehmen.

(3) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der beauftragten Leistung zustande.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und den diesem zugrunde liegenden Angeboten bzw. Kostenvoranschlägen.

(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden gesondert vergütet. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über zusätzlich erforderliche Leistungen vorab informieren.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen und aufrechtzuerhalten:

  • Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen und Informationen
  • Gewährung des Zugangs zur Baustelle zu den üblichen Arbeitszeiten
  • Bereitstellung von Strom- und Wasseranschlüssen
  • Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten

(2) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die baulichen Voraussetzungen (insbesondere Tragfähigkeit des Daches) für die Installation der Photovoltaikanlage gegeben sind.

(3) Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch nicht rechtzeitige oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 6 Ausführungsfristen

(1) Vereinbarte Fristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

(2) Die Einhaltung der Ausführungsfrist setzt die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber voraus.

(3) Kann der Auftragnehmer die Leistung aufgrund höherer Gewalt, Arbeitskampf, behördlicher Anordnungen oder anderen außergewöhnlichen Umständen nicht rechtzeitig erbringen, verlängert sich die Ausführungsfrist entsprechend.

§ 7 Gefahrübergang und Abnahme

(1) Die Gefahr geht mit der Abnahme der Leistung auf den Auftraggeber über.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ordnungsgemäß angebotene Leistung abzunehmen, es sei denn, sie weist einen erheblichen Mangel auf.

(3) Eine Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 2 Wochen nach Fertigstellungsanzeige die Abnahme unter Angabe konkreter Mängel verweigert.

§ 8 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die mangelfreie Ausführung seiner Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme der Leistung, soweit gesetzlich keine längeren Fristen vorgeschrieben sind.

(3) Bei berechtigen Mängelrügen hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

(4) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5 Mio. Euro.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferten Sachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverlauf und nur mit der Bedingung berechtigt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung auf den Auftragnehmer übergehen.

§ 11 Geheimhaltung

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei streng vertraulich zu behandeln.

(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Nähere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.

§ 13 Urheberrecht

(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Pläne, Zeichnungen, Berechnungen und andere Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Diese Unterlagen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht Dritten zugänglich gemacht oder für andere als die vereinbarten Zwecke verwendet werden.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Firmendaten

Strictip Madoon GmbH
Maximilianstraße 35
80539 München
Deutschland

Telefon: +49 89 123 456 78
E-Mail: [email protected]
Website: www.strictip-madoon.com

Geschäftsführer: [Name des Geschäftsführers]
Registergericht: Amtsgericht München
Handelsregisternummer: HRB [Nummer]
Umsatzsteuer-ID: DE [Nummer]

Strictip Madoon

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Services

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